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Powerwork Gmbh Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Arbeitskräfteüberlassung und Personalvermittlung der Powerwork GmbH.

Geltung
Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Powerwork GmbH und Kunden (Beschäftiger), insbesondere auch für die Überlassung von Arbeitskräften sowie Arbeitsvermittlung. Powerwork GmbH bietet Kunden eine professionelle Personalbeschaffung in Form von  Arbeitsvermittlung sowie Arbeitskräfteüberlassung an. Die AGB und sonstige Bestimmungen des Vertrages gelten auch dann fort, wenn Powerwork GmbH Arbeitskräfte über die ursprünglich vereinbarte oder geplante Überlassungsdauer zur Verfügung stellt oder wenn die Anforderung von Arbeitskräften münd-lich erfolgt.

Powerwork GmbH erklärt nur aufgrund dieser AGB kontrahieren zu wollen. Allfälligen Vertragsbedingungen des Beschäftigers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Wird ausnahmsweise die Geltung anderer Vertragsbedingungen ausdrücklich und schriftlich vereinbart, so gelten deren Bestimmungen nur soweit sie nicht mit Bestimmungen dieser AGB widersprechen. Nicht widersprechende Bestimmungen in den AGB bleiben nebeneinander bestehen.

In Rahmen- oder Einzelvereinbarungen getroffene Bestimmungen gehen diesen AGB vor, soweit sie mit den Bestimmungen dieser AGB in Widerspruch stehen; im Übrigen ergänzen diese AGB die Rahmen oder Einzelvereinbarungen.

Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung der AGB. Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB und zum Einzelvertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schrift-form. Erklärungen per Telefax entsprechen dem Schriftlichkeitserfordernis, nicht jedoch Mitteilungen per Mail. Von diesem Schriftlichkeitsgebot kann nur schriftlich abgegangen werden.

Vertragsabschluss
Angebote von Powerwork GmbH sind freibleibend. Der Vertrag kommt entweder durch Unterfertigung des Angebotes oder der Auftragsbestätigung durch den Beschäftiger zustande. Werden diese Vertragsunterla-gen vom Beschäftiger nicht unterfertigt, kommt der Vertrag dadurch zustande, dass die überlassenen Ar-beitskräfte nach Übermittlung des Angebotes oder ei-ner Auftragsbestätigung mit ihrem Arbeitseinsatz be-ginnen oder vom Beschäftiger eingesetzt werden. Sollte innerhalb von zwei Tagen keine gegenteilige Rückantwort erhalten, versteht Powerwork GmbH die Auftragsbestätigung als akzeptiert und angenommen.

Leistungsgegenstand
Powerwork GmbH erklärt über eine aufrechte Berechtigung für die Ausübung des Gewerbes der Arbeitskräfteüberlassung sowie Arbeitsvermittlung zu verfügen. Leistungsgegenstand ist die Zur Verfügung Stellung von Arbeitskräften sowie Vermittlung von Personal. Powerwork GmbH schuldet weder die Erbringung bestimmter Leistungen noch einen Erfolg. Powerwork GmbH ist berechtigt, in Vertragsunterlagen namentlich angeführte oder überlassene Arbeitskräfte jeder-zeit durch andere gleichwertige Personen zu ersetzen.

Honorar – Arbeitskräfteüberlassung
Die Höhe des Honorars ergibt sich aus den unterfertigten Vertragsunterlagen oder aus der Auftragsbestätigung von Powerwork GmbH. Werden Arbeitskräfte ohne vorheriges Angebot von Powerwork GmbH an-gefordert, so kann Powerwork GmbH ein angemessenes Entgelt fordern. Das Honorar ist zuzüglich der gesetzlichen 20%igen Umsatzsteuer ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen.

Grundlage für die Abrechnung sind die vom Beschäftiger oder dessen Gehilfen vor Ort zumindest einmal wöchentlich zu unterschreibenden Stundennachweise oder die Auswertungen aus den elektronischen Zeiterfassungssystemen des Beschäftigers. Werden die Stundennachweise weder vom Beschäftigter noch sei-nen Gehilfen unterfertigt, ist Powerwork GmbH – sofern es sich um einen Einsatz bei einem Kunden des Beschäftigers handelt – berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Stundennachweise vom Kunden des Beschäftigers unterfertigen zu lassen. Mit der Unterfertigung der Stundennachweise durch den Beschäftiger, dessen Gehilfen oder den Kunden des Beschäftigers werden die geleisteten Stunden rechtsverbindlich fest-gestellt. Werden die Stundennachweise auf Seiten des Beschäftigers nicht unterfertigt, sind die Aufzeichnungen von Powerwork GmbH Basis für die Abrechnung. Die Beweislast dafür, dass die in diesen Aufzeichnungen angeführten Stunden tatsächlich nicht geleistet wurden, trägt der Beschäftiger. Der Stundennachweis wird spätestens am 3. des folge Monates an Powerwork GmbH übermittelt.


Allgemeines Personalvermittlung
Es gibt mehrere Möglichkeiten die Dienstleistungen von Powerwork GmbH in Anspruch zu nehmen. Es wird zwischen aktiver sowie passiver Personalbeschaffung unterschieden. Wird Powerwork GmbH in Form einer Auftragsbestätigung beauftragt Personal zu suchen, spricht man von aktiver Personalbeschaffung. Sämtliche anfallende Kosten werden im Zusammenhang mit Kunden besprochen und in der Auftragsbestätigung festgehalten. Bei der passiven Personalbeschaffung geht Powerwork GmbH auf Unternehmen zu, die Stelleninserate ausgeschrieben haben und bietet geeignete Kandidaten an. Inserats Kosten werden bei der passiven Personalbeschaffung nicht an den Kunden weiter verrechnet. Das Honorar ist bei erfolgreicher Vermittlung in beiden Fällen zu begleichen. Werden Kandidaten angeboten, die zum angebotenen Zeitpunkt nicht erfolgreich vermittelt wurden, jedoch innerhalb eines Jahres, gebührt Powerwork GmbH ein Vermittlungshonorar, das zum angebotenen Zeitpunkt besprochen wurde, ansonsten drei Monatsbruttogehälter, wenn nicht anders vereinbart. Die ein Jahresfrist gilt bei der aktiven sowie passiven Personalbeschaffung.

Honorar – Personalvermittlung
Der Kunde verpflichtet sich das Jahresbruttogehalt inklusive des Urlaubs- sowie Weihnachtsgeldes sowie variabler Gehaltsbestandteile an Powerwork GmbH bekannt zu geben. Wenn nicht anders vertraglich fest-gehalten gilt: Die Höhe des Vermittlungshonorars, bei erfolgreicher Stellenbesetzung, beträgt 20% vom zu-vor vereinbarten Jahresbruttoeinkommen des Bewerbers. Die Basis richtet sich dabei unter Einschluss des Urlaubs- sowie Weihnachtsgeldes sowie variabler Gehaltsbestandteile. Das Honorar ist bei Dienstantritt unverzüglich an Powerwork GmbH zu überweisen.

Inserats kosten
Sämtliche Kosten, die für die Stellenbesetzung anfallen, werden vom Kunden übernommen. Powerwork GmbH spricht vorab die Kosten ab und verrechnet diese 1:1 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Haftung
Powerwork GmbH trifft keine Haftung für allfällige durch überlassene Arbeitskräfte verursachte Schäden. Powerwork GmbH haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von zur Verfügung gestellten Werkzeugen, Zeichnungen, Muster und sonstigen übergebenen Sachen. Powerwork GmbH haftet nicht für Qualifikation, Eignung, Arbeitserfolg oder Arbeitsbereitschaft der überlassenen Arbeitskraft.
Vor der Inbetriebnahme von Fahrzeugen oder Geräten, für die eine Bewilligung oder Berechtigung erforderlich ist, hat der Beschäftiger das Vorhandensein der entsprechenden Berechtigungen bei den überlassenen Arbeitskräften zu überprüfen. Unterlässt der Beschäftiger diese Überprüfung, sind Ansprüche gegen Powerwork GmbH ausgeschlossen.

Powerwork GmbH haftet nicht für Schäden, die aufgrund bei höherer Gewalt, Nichterscheinen am Arbeitsplatz, Krankheit oder Unfall der überlassenen Arbeitskraft entstehen. Für Folge- und Vermögensschäden-den, von überlassenen Arbeitskräften verursachte Schäden, Produktionsausfälle und für Pönalverpflichtungen, die der Beschäftiger zu tragen hat, ist eine Haftung seitens Powerwork GmbH ausgeschlossen. Eine Haftung von Powerwork GmbH ist jedenfalls auf grobes Verschulden und Vorsatz beschränkt.

Verzugszinsen
Es werden Verzugszinsen in Höhe von 1% des Rechnungsbetrages monatlich in Rechnung gestellt sofern Rechnungen nicht nach dem vereinbarten Zahlungskonditionen, zuzüglich zwei Tage ab Überweisungstag, beglichen wurden.

Allgemeines
Für Streitigkeiten zwischen Powerwork GmbH und Kunde ist das sachlich in Betracht kommende Gericht am Sitz von Powerwork GmbH zuständig. Erfüllungsort für die Arbeitskräfteüberlassung und Zahlung des Kunden ist der Sitz von Powerwork GmbH. Kunde und Powerwork GmbH vereinbaren die Anwendung Österreichischen Rechts.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB, einer Rahmen- oder Einzelvereinbarung unwirksam oder un-durchführbar sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An-statt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung vereinbaren die Vertragsteile die Geltung einer wirksamen Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.

Änderungen der Firma, der Anschrift, der Rechtsform oder andere für die Überlassung relevante Informationen hat der Beschäftiger Powerwork GmbH umgehend schriftlich bekannt zu geben